Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Vereinsvorstände,
11.11.2021
Vom Landesmusikrat erreichte uns folgende Email, hier ist alles dargestellt was wir wissen sollten und wollen:
sehr gerne möchten wir Sie heute auf zwei im November stattfindende Online-Seminare hinweisen:
- „Antragstellung für Anfänger“ oder der Hindernislauf bis zur Förderung | Di., 23. Nov., 16.00-18.00 Uhr (online)
Ämter verfolgen oft ihre eigene Logik, die für Menschen nicht so einfach zu durchschauen ist. Im Online Seminar wechseln wir die Schreibtischseite und schauen uns die Grundlagen für die Kulturförderung an. Was steht im Grundgesetz oder der hessischen Verfassung, was hat es mit der Landeshaushaltsordnung auf sich und was sind die Geheimnisse von Richtlinien und Verwaltungsvorschriften?
Im Anschluss klären wir Schlüsselbegriffe wie „Besonderes Interesse des Landes“, Förderzweck und Subsidiarität, um dann im letzten Kapitel den Antrag mit seinen Bestandteilen anzuschauen und welche Kniffe anzuwenden sind, um möglichst viel Spielraum zu haben.
- „Abrechnung für Anfänger“ oder wie sortiere ich meinen Schuhkarton? | Mi., 24. Nov., 16.00-18.00 Uhr (online)
Das Projekt war toll, die Premiere ein voller Erfolg und dann kommt die Abrechnung. Der Punkt an dem die Person, die für die Finanzen zuständig ist, nervös wird.
Auch hier gibt es Tipps und Tricks, die die unangenehme Zahlenschieberei erträglicher machen. Im Online Seminar klären wir, was eine Abrechnung von Fördermitteln beinhaltet und warum. Wie man beispielsweise Reisekosten ordentlich und ohne viel Aufwand abrechnet und wie man sich Excel Tabellen so zusammenbastelt, dass die Zahlenschieberei fast durch Zauberhand geschieht.
Referentin an beiden Tagen ist Maren Ranzau.
Die Seminare können einzeln oder aufeinander aufbauend gebucht werden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung unter kulturberatung@landesmusikrat-hessen.de
Möglichkeiten des Probenbetriebs und des außerschulischen Unterrichts
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch gerne noch einmal auf die Möglichkeiten des Probenbetriebs sowie des außerschulischen Unterrichts hinweisen, die Sie immer aktuell dargestellt auf unserer Website unter https://www.landesmusikrat-hessen.de/corona finden. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die heute in Kraft tritt, werden zum Beispiel die 2G-Regeln ausgeweitet. Jugendliche unter 18 Jahren (voher unter 12) sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können mit einem negativen Testnachweis nun auch zu Veranstaltungen und Zusammenkünften mit 2G-Regelungen eingelassen werden.
Februar 2021
Antrag auf Gebührenbefreiung
sicher haben Sie in den letzten Tagen auch Post bekommen mit einer Rechnung für Gebühren des Transparenzregisters.
Diese Gebührenbescheide werden an Vereine verschickt, die im Transparenzregister geführt werden – die Gebühr liegt seit 2020 bei 4,80 Euro im Jahr. Das Transparenzregister erfasst nach dem Geldwäschegesetz (GwG) die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und Vereinigungen – so gibt es auch eine automatische Registrierung für jeden eingetragenen Verein.
Gemeinnützige Vereine sind allerdings seit 2020 nach §4 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) dazu berechtigt, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Möglich ist das auf der Internetseite des Transparenzregisters.